





Kosten, Erstattung und Steuern
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung sind Umsicht und Konsequenz. Wir realisieren ästhetisch hochwertige Sanierungen, die Ihnen lange Jahre Gesundheit, Funktionalität und Schönheit erhalten.
Damit Sie genau wissen was Sie für Ihr Geld bekommen, erhalten Sie, nach einer ausführlichen Diagnose und persönlichen Besprechung, einen detaillierten Heil- und Kostenplan für sich und Ihre Versicherung. Der Heil- und Kostenplan enthält Ihre individuellen Wünsche und alle medizinisch notwendigen Leistungen.
BFS health finance GmbH
Die Praxis kooperiert mit der BFS health finance GmbH. Auf Wunsch können Sie mit diesem Partner individuelle Teil- und Ratenzahlungen vereinbarten.
Eine Info – Broschüre erhalten Sie in der Praxis.
Erstattung
Die moderne Zahnmedizin hat sich in den letzten Jahren, wie viele andere Fachgebiete, rasant entwickelt. Die von uns praktizierte Zahnheilkunde orientiert sich an modernen Erkenntnissen, neuen Methoden und technischen Neuerungen, die vor Jahren nicht denkbar waren. Dies ist ein großer Vorteil für Sie, Ihre Gesundheit und für die gewünschte Ästhetik. Die aktuelle private Gebührenordnung befindet sich auf dem Stand von 1987.
Technische Neuerungen und andere Entwicklungen der letzten Jahre sind in dieser Gebührenordnung nicht enthalten. Der Gesetzgeber verlangt jedoch die Abrechnung nach dieser Gebührenordnung (GOZ).
Die Arbeit nach den Methoden der modernen Zahnheilkunde bringt viele moderne und aufwendige Leistungen mit sich, die im Gebührenkatalog von 1987 nicht vorgesehen sind. Deshalb wird in manchen Abrechnungen der Schwellenwert des 3,5-fachen Satzes überschritten, um die modernen, aufwendigen Leistungen anbieten zu können. Auch private Versicherungen erstatten diese Kosten nicht immer vollständig.
Dazu gehören zum Beispiel:
Freiwillig gesetzlich versicherte Patienten
Freiwillig gesetzlich versicherte Patienten können Kostenerstattung bei ihrer Versicherung beantragen. Private Rechnungen werden dann von der Versicherung erstattet.
Leistungen die nach dem Gebührenkatalog der gesetzlichen Versicherungen erbracht wurden, werden mit den gesetzlichen Versicherungen abgerechnet.
Besondere Wünsche werden nach der privaten Gebührenordnung (GOZ 1987) abgerechnet.
Steuern
Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommensmindernd berücksichtigt werden. Das beschreibt das Einkommenssteuergesetz. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten, um über die aktuelle Gesetzgebung aufgeklärt zu sein.